DGUV V3 Prüfung
von Schweißgeräten
Die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer ist für Unternehmen enorm wichtig. Gerade beim Arbeiten mit elektrischen Geräten muss eine einwandfreie und vor allem risikofreie Benutzung gewährleistet werden. Darauf müssen sowohl Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber vertrauen können. Genau an diesem Aspekt greift auch die DGUV Vorschrift 3. Was das genau ist und wie diese im Rahmen der betrieblichen Benutzung von Schweißgeräten umgesetzt werden muss, wird im Folgenden beschrieben. Die DGUV V3 ist die Unfallverhütungsvorschrift für die Benutzung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen, sowie für das Arbeiten in der Nähe dieser. Die Verantwortung, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen korrekt betrieben werden und in einem einwandfreien Zustand sind, trägt laut Vorschrift der Unternehmer, bzw. Arbeitgeber und Betreiber. Es liegt also auch in seinem Interesse, dass alles geprüft wird, was mit elektrischer Netzspannung betrieben wird. Doch nicht nur Unternehmer unterliegen dieser Pflicht, sondern auch öffentliche Einrichtungen müssen dem Folge leisten.
In der DGUV V3 wird bei elektrischen Anlangen und Betriebsmittel noch einmal unterschieden zwischen:
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
- Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
- Stationäre elektrische Anlangen
- Nichtstationäre elektrische Anlagen
Nun zum Thema Prüffristen. Die Vorschrift gibt für die Prüffristen jeweils einen Richtwert und einen Maximalwert an. Schweißgeräte gehören zur Kategorie der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel. Deren Richtwert liegt bei 6 Monaten und senkt sich bei Benutzung auf Baustellen auf 3 Monate herab. Dies ist auf den erhöhten Grad der Beanspruchung auf einer Baustelle zurückzuführen. Je nach Beanspruchung kann die Prüffrist für jedes Schweißgerät individuell festgelegt werden. Nach spätestens 12 Monaten muss jedoch bei allen Schweißgeräten und anderen ortsveränderlichen Betriebsmitteln, die in Werkstätten, Fertigungsstätten oder auf Baustellen genutzt werden, eine DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung darf nur durch eine Elektrofachkraft erfolgen, die die hierfür notwendigen kalibrierten Messgeräte verwendet. Die jährliche Durchführung der DGUV V3 Prüfung ist außerdem schriftlich zu dokumentieren.
Sie möchten Ihren Schweißgeräten außerdem wieder neuen Glanz verleihen? Wir bieten im Rahmen der DGUV V3 Prüfungen auch die Wartung der Schweißgeräte an.